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Einbürgerung / Schweizer Bürgerrecht |
Es gibt Staaten, welche das sogenannte "ius sanguinis", d.h. den Erwerb der Nationalität durch väterliche oder mütterliche Abstammung, kennen.
Dazu gehören neben der Schweiz beispielsweise Deutschland und Österreich.
Daneben gibt es Länder, die das "ius soli", d.h. den Erwerb der Staatsangehörigkeit aufgrund der Geburt im entsprechenden Land, kennen. Dazu gehören die typischen Einwanderungsländer (USA, Südamerika, Kanada, Australien), nicht jedoch die Schweiz.
Andere Staaten wie z.B. Frankreich und Italien haben ein gemischtes System mit Elementen des ius sanguinis und des ius soli.
Der Erwerb einer Staatsangehörigkeit aufgrund des ius sanguinis oder des ius soli stellt begrifflich keine Einbürgerung dar.
Der Erwerb des Schweizer Bürgerrechts durch Abstammung wird auf Bundesebene im Bundesgesetz über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts (= Bürgerrechtsgesetz) geregelt.
Weitere Informationen
> Schweizer Bürgerrecht
> Doppelbürgerrecht
Quelle: Bundesamt für Migration (BFM)
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