Immigration Schweiz
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Adressen und Infos rund um die Immigration
Arbeitsbewilligungen
Die Schweiz kennt bei der Zulassung ausländischer Arbeitskräfte ein duales System. Erwerbstätige aus den EU-/EFTA-Staaten können vom Personen-Freizügigkeitsabkommen profitieren. Aus allen anderen Staaten werden in beschränktem Ausmass lediglich Führungskräfte, Spezialistinnen und Spezialisten sowie qualifizierte Arbeitskräfte zugelassen.

Für Personen aus EU- oder EFTA-Staaten gilt - teilweise mit Übergangsfristen - das Personenfreizügigkeitsabkommen.

Aufenthalt und Arbeit der EU/EFTA Bürger in der Schweiz
Die Einführung der Personenfreizügigkeit gegenüber der EU/EFTA erfolgt schrittweise, wobei gegenüber einigen Staaten zur Zeit noch Übergangsfristen und damit teilweise spezielle Regelungen zur Anwendung kommen. Einen guten Überblick über die geltenden allgemeinen Bestimmungen erhalten Sie in unserer Broschüre zum freien Personenverkehr. Diese finden Sie rechts auf dieser Seite.

Zuständig für das Ausstellen der Bewilligungen sind die Kantone. Für Fragen zu den genauen Formalitäten der Bewilligungserteilung (Wo genau beantragen, welches Formular ausfüllen, wie lange dauert es etc.) wenden Sie sich bitte an die zuständigen kantonalen Behörden. Die entsprechenden Adressen finden Sie unter hier:

Für weiterführende allgemeine Informationen wählen Sie bitte entsprechend Ihrer Nationalität einen der nachfolgenden Links:

EU-17/EFTA
Für Bürgerinnen und Bürger Frankreichs, Deutschlands, Österreichs, Italiens, Spaniens, Portugals, des Vereinigten Königreichs, Irlands, Dänemarks, Schwedens, Finnlands, Belgiens, der Nieder-ande, Luxemburgs, Griechenlands, Zyperns, Maltas, Norwegens, Islands und Liechtensteins gilt seit dem 1. Juni 2007 die volle Personenfreizügigkeit, es kommen keine Übergangsfristen mehr zur Anwendung.

Quelle: Bundesamt für Migration (BFM)
 
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